Brandschutz

"Die Form ist nicht das Ziel, sondern das Resultat."     *Ludwig Mies van der Rohe

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung.
Die baulichen Maßnahmen, beispielsweise in Gebäuden, sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden .

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