Wärmeschutznachweis :
Ein DIN-gerecheter Wärmeschutznachweis für den Neubau nach EnEV gehört zu den obligatorisch einzureichenden Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz neben den weiteren bautechnischen Nachweisen zu erstellen .
Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben der EnEV für den Wärmeschutznachweis erfüllt.
Energieausweis :
Bei Neubauvorhaben ist die Erstellung eines Energieausweises grundsätzlich erforderlich .
Für bestehende Wohngebäude ist bei Verkauf bzw. Neuvermietung ein Energieausweis
auf Wunsch dem Interessenten vorzulegen.
Ob ein Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis auszustellen ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab – ich berate Sie gern !
Förderung der KfW :
Gerne berate ich Sie zu den KfW-Programmen und stelle die erforderlichen „Bestätigungen des Sachverständigen“ aus ! (Weitere Information zur Förderung über die KFW -> LINK)